Fahrschule Gessner
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Wir bilden aus...

Die Ausbildung kann ein halbes Jahr vor dem Eintritt des vorgeschriebenen Mindestalter begonnen werden, damit beim Erreichen des erforderlichen Alters die Ausbildung abgeschlossen sein kann. Mehr Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

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Klasse B / Klasse BF17

​Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Wir bieten zusätzlich zum Schaltgetriebe auch die Ausbildung mit Automatik an.

Voraussetzungen:
  • ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren (B17)
  • ab 18 Jahre  (B)

Beinhaltet Führerscheinklassen:     
  • AM
  • L

Zusatzinformation zum begleiteten Fahren:
Beim Erwerb der Fahrerlaubnis B17 wird dem/der Fahrer(in) eine Prüfbescheinung anstelle des Kartenführerscheins ausgehändigt. Beim Führen eines Fahrzeuges muss die Prüfbescheinigung in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) mitgeführt werden.
Zu jeder Zeit während der Fahrt muss eine Begleitperson im Auto anwesend sein. Sie soll nicht ins Fahrgeschehen eingreifen, sondern lediglich ansprechbar und unterstützend sein. Die Begleitperson muss in der Prüfbescheinigung eingetragen sein und folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • 30 Jahre oder älter
  • besitzt seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben
Nähere Informationen finden Sie hier.

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Klasse A1

Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg.


Voraussetzungen:
  • ab 16 Jahre

Beinhaltet Führerscheinklassen:     
  • AM

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Beim zweijährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Voraussetzungen:
  • ab 18 Jahre

Beinhaltet Führerscheinklassen:     
  • AM
  • A1

Klasse A (unbeschränkt)

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³.

Voraussetzungen:
  • ab 20 Jahre - für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
  • ab 24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg

Beinhaltet Führerscheinklassen:     
  • AM
  • A1
  • A2

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Mofa Ausbildung

Mofa-Ausbildung auf Anfrage.

Voraussetzungen:
  • ab 15 Jahre
Informationen zu allen EU-Führerscheinklassen finden Sie hier.

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